2.4 Fazit X. hat sich der mehrfachen, qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB strafbar gemacht, indem er als unabhängiger Vermögensverwalter zum Nachteil von Y. und Z. seine auftragsrechtlichen Informationssowie Abrechnungspflichten verletzte und ihnen dadurch von der A. Bank ausbezahlte Retrozessionen im Umfang von insgesamt CHF 89‘275.55 in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht vorenthielt. 3. Passive Privatbestechung