Die Rechenschaftsablegung setzt somit im Vergleich zur Herausgabe ein intaktes Vertrauens- bzw. Treueverhältnis zwischen Beauftragtem und Auftraggeber voraus. Kommt hinzu, dass der Beauftragte anders als der Arbeitnehmer selbständig tätig ist und in keinem Subordinationsverhältnis zum Auftraggeber steht. Die Rechenschaftsablegung des Beauftragten stellt für den Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit dar, das Handeln desselben nachzuvollziehen, zu beurteilen und gegebenenfalls daraus Konsequenzen zu ziehen. Erfolgt eine falsche bzw. unvollständige Rechenschaftsablegung, vermag dies das Vertrauen zwischen dem Auftraggeber und dem Beauftragten an der Basis zu zerstören.