6.S 711/2000 vom 08. Januar 2003). Auch Prof. Susan Emmenegger erachte mit der blossen Zurückhaltung der Retrozessionen den Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung als nicht erfüllt („Anlagekosten: Retrozessionen im Lichte der Bundesgerichtlichen Rechtsprechung“ in: Schweizerische Bankenrechtstagung, 2007, Anlagerecht, pag. 103). Subjektiv habe er sich im Übrigen aufgrund der zu dieser Zeit herrschenden Branchenusanz in einem Sachverhaltsirrtum befunden.