2.1 Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zur ungetreuen Geschäftsbesorgung korrekt wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (pag. WSG 148 ff.). Falls angezeigt, erfolgen Ergänzungen, Präzisierungen oder Wiederholungen der rechtlichen Grundlagen bei den Erwägungen der Kammer unter Ziff. 2.3. Den erstellten Sachverhalt würdigte die Vorinstanz rechtlich wie folgt: Der Beschuldigte schloss als unabhängiger Vermögensverwalter mit Z. und Y. je einen Vermögensverwaltungsauftrag über eine erhebliche Anlagesumme von CHF 708'834.08 bzw. CHF 326'497.39 ab.