Y. war als Hotelier jahrelang in leitenden Funktionen grösserer Betriebe tätig und Z. hat gar einen MBA abgeschlossen, sie waren beide gut ausgebildet und nicht besonders vertrauensselig. Der Beschuldigte hat also auch nicht besonders wehrlose Opfer getäuscht. Beide hatten ferner zuvor ihr Geld bei einer Bank angelegt und hatten entsprechend Erfahrung im Bereich der Vermögensverwaltung. Sie wussten, dass die Vermögensverwaltung Kosten verursacht.