Beide Personen lernte er zwar im privaten Umfeld kennen, hatte aber keinen engen Kontakt zu ihnen. Alle drei Personen sagten an der Hauptverhandlung aus, sie hätten sich zwar im privaten Rahmen kennen gelernt und es sei ein kollegiales Verhältnis gewesen, besonders nahe standen sie sich aber nicht. Bei Z. und Y. handelt es sich zudem nicht um völlig naive, weltfremde Männer, sondern um zwei Personen, die über bemerkenswert hohe Vermögenswerte verfügten. Y. war als Hotelier jahrelang in leitenden Funktionen grösserer Betriebe tätig und Z. hat gar einen MBA abgeschlossen, sie waren beide gut ausgebildet und nicht besonders vertrauensselig.