Der Beschuldigte war sich über seine Stellung als unabhängiger Vermögensverwalter im Klaren und behielt die Retrozessionen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts. Ihm war bekannt, dass er die Retrozessionen nur erhielt, weil er Kundenvermögen bei der A. Bank anlegte und verwaltete. IV. Rechtliche Würdigung 1. Betrug