Die verhältnismässig hohe Zahl von Wertschriftenkäufen und -verkäufen könne mit den ambitiösen Anlagezielen von Y. und seiner damit verbundenen Risiko- und Spekulationsbereitschaft erklärt werden, wie dies auch aus dem unterzeichneten Anlageprofil hervorgehe. Der Beschuldigte bringt in seiner Stellungnahme zur Anschlussberufung des Strafklägers vor, dass nicht einmal von den Auftraggebern behauptet werde, er habe pflichtwidrig die A. Bank ausgewählt und Transaktionen über diese abwickeln lassen. Das Beweisverfahren habe keine Anhaltspunkte geliefert, dass er aussergewöhnlich