Die Staatsgarantie könne keine Rolle gespielt haben, behaupte der Beschuldigte nicht einmal, mit allfälligen anderen Instituten mit Staatsgarantien Verhandlungen geführt zu haben. Als Fazit sei festzuhalten, dass der Hauptgrund für die Wahl der A. Bank die Retrozessionen gewesen seien, schliesslich habe der Beschuldigte diese aufgrund seiner seit 2002 dauernden Arbeitslosigkeit dringend benötigt.