Die Argumentation der Staatsanwaltschaft vermag nicht zu überzeugen. Die Personen, die der Beschuldigte von früher kannte, arbeiteten im Jahre 2006 längst nicht mehr dort und Staatsgarantien hätte er auch bei einer anderen Bank gefunden. Seine Aussage, dass er sich schlicht keine Gedanken über einen Wechsel machte, erscheint dagegen glaubhaft. Es gab aus seiner Sicht keinen Grund, über einen Wechsel zu einer anderen Bank nachzudenken.