1. Unbestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz führte betreffend den unbestrittenen Sachverhalt Folgendes aus (pag. WSG 154): Zum Sachverhalt kann grundsätzlich auf das oben Ausgeführte verwiesen werden. Zusammenfassend erhielt der Beschuldigte gestützt auf den Abschluss einer Vereinbarung 27 betreffend die externe Vermögensverwaltung mit der A. Bank Retrozessionen von insgesamt CHF 89'275.55 aus den Vermögensverwaltungsmandaten von Z. und Y..