Da erscheinen auf mehrere Jahre hochgerechnete Retrozessionen als zusätzliche Entlohnung für die aus ihrer Sicht mehr als schlechte Vermögensverwaltung verständlicherweise als viel zu hoch. Beiden wurde – gemäss unbestrittenem Sachverhalt – vom Beschuldigten nicht mitgeteilt, wie sich die Retrozessionen berechnen und wie hoch diese in etwa ausfallen würden bzw. tatsächlich ausgefallen sind. Selbst wenn der Beschuldigte Z. und Y. am Rande über seine Vergütung hinwies, konnten sie sich somit deren Umfang bzw. Gesamtausmass nicht vorstellen.