Die Gesamtsumme war um einiges höher, als ihr verbliebenes, vom Beschuldigten verwaltetes Vermögen. Beide hatten durch den Beschuldigten einen hohen Vermögensverlust hinnehmen müssen und mussten nun erfahren, wie viel der Beschuldigte nebst seinem vertraglich vereinbarten Honorar zusätzlich an ihrer Vermögensverwaltung verdiente. Da erscheinen auf mehrere Jahre hochgerechnete Retrozessionen als zusätzliche Entlohnung für die aus ihrer Sicht mehr als schlechte Vermögensverwaltung verständlicherweise als viel zu hoch.