Diese Notizen vermögen zwar nicht Auskunft darüber zu geben, ob der Beschuldigte Y. über den Bezug von Retrozessionen unterrichtet hat. Jedoch dürfen die Gesamtumstände bei der Würdigung der einzelnen Aussagen nicht vollständig ausgeblendet und unberücksichtigt bleiben. Die Notiz widerspiegelt eindrücklich die Gefühlswelt von Y., in welcher er infolge des hohen Verlustes von ca. CHF 300‘000.00 steckte. Y. kann aufgrund dessen nicht mit einem unbeteiligten, objektiven Zeuge gleichgesetzt werden, der kein Interesse am Ausgang des Verfahrens hat.