06 02 005 Z 46 ff.) In einer Gesprächsnotiz vom 18. März [die Jahreszahl fehlt, dürfte aber 2008 sein] hielt der Beschuldigte fest, dass Y. ihm vorgeworfen habe, er [der Beschuldigte] habe ihn betrogen, hintergangen und sich selbst bereichert. Er sei ein Betrüger, Scharlatan und Gauner. Wenn er [Y.] untergehe, nehme er ihn mit. Weiter hielt der Beschuldigte in seiner Notiz fest (SA Nr. 4 pag.1 f.): „Drohte damit, mich ein seinem Bekanntenkreis schlecht zu machen. Mit den Leuten zu reden und ihnen zu erzählen, was ihm widerfahren ist. Einsatz von Zeitungen nicht ausgeschlossen. Ich hätte ihm Fr. 300‘000 wissentlich und willentlich verbraten.