▪ Unter der Prämisse, dass der Beschuldigte log, als er aussagte, er habe seine Kunden über den Erhalt von Retrozessionen informiert, stellt sich für die Kammer die Frage, weshalb er konsequenterweise nicht auch betreffend die weiteren, ihn belastenden Punkte log? Weshalb sagte der Beschuldigte beispielsweise nicht aus, er habe seine Kunden über die rechtliche Situation betreffend die Retrozessionen aufgeklärt und diese hätten ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben, sondern gab lediglich zu Protokoll, seine Kunden hätten ihn nicht weiter nach den Retrozessionen gefragt und er habe dies als stillschweigenden Akzept angesehen (pag. WSG 074 Z 222).