folgender (angeblicher) Ablauf rekonstruieren: Der Beschuldigte erwähnte während der Vertragsbesprechung bei der Durchsicht des Gebührenkatalogs unter dem Abschnitt „Börsengeschäft“, dass er von der Bank einen Teil der Gebühren als Retrozessionen zurück erhalten werde und dies eine Vergütung der Bank an den Vermögensverwalter darstelle. Seine Kunden haben sich nicht weiter dafür interessiert bzw. keine Rückfragen gestellt so dass der Beschuldigte nicht weiter darauf einging und eine stillschweigende Akzeptanz seiner Kunden annahm. ▪ Das Gespräch dauerte nach Aussage von W. ca. eine Stunde (pag. 06 07 007 Z 12).