19 von ausgegangen, dass der Beschuldigte für neue Kunden bei der A. Bank eine Art Vergütung/Kommission bekomme, nicht hingegen, dass Retrozessionen flössen. Der Beschuldigte hingegen habe sich in Ausflüchten und Widersprüchen verstrickt. So habe er über die Höhe der Retrozessionen nicht informiert, da er angeblich nicht genau gewusst habe, wie hoch diese ausfallen würden. Dabei sei der Satz für die Retrozessionen im Zusammenarbeitsvertrag bereits festgehalten gewesen.