Damit steht Aussage gegen Aussage. Der Beschuldigte war in seiner Aussage konstant, aber nicht stereotyp. Er verknüpfte sie auch mit einer Einzelheit, dass er dies Y. auf der Rückfahrt im Auto nochmals gesagt habe. Seine Aussage wirkt glaubhaft. Bei der Würdigung der Aussagen von Y. ist zu berücksichtigen, dass diese nach der Anzeigeerstattung durch seinen Anwalt erfolgten, in diesem Punkt anderslautende Ausführungen also kaum zu erwarten gewesen wären. Es soll Y. nicht unterstellt werden, dass er log, das Gericht geht davon aus, dass ihn der Beschuldigte nicht über Einzelheiten im Zusammenhang mit den Retrozessionen aufklärte.