Im Gegensatz zu Z. bestreitet Y., dass der Beschuldigte ihm etwas von Retrozessionen gesagt habe. Demgegenüber macht der Beschuldigte geltend, er habe gegenüber Y. bei der Vertragsunterzeichnung und auch auf der Rückfahrt im Auto kommuniziert, dass er Retrozessionen beziehe und Y. habe nichts dagegen gehabt. Er machte aber auch hier nicht geltend, er habe dem Kunden gesagt, dass die Retrozessionen eigentlich diesem zustehen würden.