1.6 Erstellter Sachverhalt Die Kammer geht nach dem Gesagten vom selben relevanten Sachverhalt aus, wie die Vorinstanz (pag. WSG 135): Zusammenfassend ist beweiswürdigend festzuhalten, dass der Beschuldigte als lizenzierter Jurist und langjähriger Bankmitarbeiter wusste, dass die Retrozessionen den Kunden zustehen würden, solange diese nicht förmlich darauf verzichteten (was sie nur in Kenntnis, dass die Retrozessionen eigentlich ihnen zustehen würden, hätten tun können). Er erwähnte gegenüber Z., dass er von der Bank eine Entschädigung erhalten werde, jedoch ohne