dies widerspricht seiner sonst üblichen schriftlichen Genauigkeit. Für ein beiläufiges und nur in allgemeiner Weise erfolgtes Erwähnen der Retrozessionen spricht auch die Aussage von Z.: Wenn sie über Retrozessionen gesprochen hätten, dann sicher nicht ausführlich; vielleicht sei das Wort in einem Satz gefallen (pag. 069 Z 144 f).