Das Wissen darum, ob etwas in der Branche Usanz ist oder nicht, setzt den Austausch mit Beteiligten der Branche und/oder deren Informationsmedien voraus. Dass der Beschuldigte dabei nie mit der Problematik der Herausgabe bzw. Zurückbehalten von Retrozessionen in Kontakt gekommen sein will, ist wenig glaubhaft. W. sagte denn auch aus, er kenne den Beschuldigten als Fachmann mit guten Bankfachkenntnissen (pag. 06 07 003 Z 38). Gemäss SCHMID sei über Retrozessionen an externe Vermögensverwalter bereits lange vor der Publikation des Entscheids ausgiebig und äusserst kontrovers diskutiert worden.