Auf die Frage des Vertreters der Privatklägerschaft sagte Z. dann aus, er sei davon ausgegangen, dass der Beschuldigte pro Transaktion eine Vergütung erhalten werde. An der Hauptverhandlung bestätigte Z. seine in der Voruntersuchung gemachten Aussagen und konkretisierte, er denke auch, dass der Beschuldigte eine Art Kommission erhalten habe und zwar aufgrund der Transaktionsgebühren, die angefallen seien. Ob der Beschuldigte bei der Vertragsunterzeichnung mit ihm über Retrozessionen gesprochen habe, wisse er nicht mehr. Er könne weder das eine noch das andere ausschliessen. Wenn sie über Retrozessionen gesprochen hätten, dann sicher nicht ausführlich.