Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2 2. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestehend aus den restlichen Kosten der Voruntersuchung: Gebühr CHF 7'000.00 Auslagen CHF 89.00 den Kosten der Hauptverhandlung (inkl. schriftl. Begründung): Gebühr CHF 1'500.00 Auslagen CHF 150.00