5 pisse mit stark reduzierter Geschwindigkeit fahrende, fahrtüchtige Fahrzeugführer (unter Mitberücksichtigung seines im Entscheid nicht näher beschriebenen Verhaltens nach der Kollision) nicht rücksichtslos handle (BGer 6B_835/2010 vom 16. November 2010 E 5.3). Der dortige Fahrzeuglenker hatte nach eigenen Angaben vor allem auf andere Passanten geachtet und deshalb die Fussgängerin auf dem Fussgängerstreifen erst durch die Kollision bemerkt. Er wurde der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen.