[Der Fussgänger] B. betrat den besagten Fussgängerstreifen und passierte dessen erste Hälfte. Als er in den Bereich der den Fussgängerstreifen teilenden Verkehrsinsel kam, schaute er nach rechts und erblickte den PW des Berufungsführers, welcher sich mit weniger als 20 km/h näherte. Aufgrund der tiefen Geschwindigkeit des Fahrzeugs nahm B. an, dass der Berufungsführer ihn gesehen hätte und ihm den Vortritt gewähren würde. In der Folge ging er deshalb ohne zu halten weiter und betrat den zweiten Teil des Fussgängerstreifens, obwohl ihm die provisorische Signalisation auf der Mittelinsel für einen Moment die Sicht auf den PW des Berufungsführers verdeckt hatte.