30 Patronen) werden eingezogen (Art. 31 Abs. 3 WG); 2. Die beschlagnahmte Dienstwaffe SIG P229 AL 12691 geht an das Polizeikommando des Kantons Bern; 3. Die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN.________1) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).