1. Zu einer Geldstrafe von 255 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 7'650.00. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von 32 Tagen wird im Umfang von 32 Tagessätzen an die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 17'700.00.