41 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des a.o. GP 20 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 1. Dezember 2010 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dem Strafverfahren gegen A.________ wegen Beschimpfung, angeblich mehrfach begangen am 19. Mai 2009 in Ittigen zum Nachteil von C.________, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung keine weitere Folge gegeben wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: