40 rinstanzlichen Hauptverhandlung durch Frau MLaw X.________ als Substitutin geführt. Der Stundenansatz von durch Substituten erledigten Arbeiten beträgt die Hälfte des üblichen Stundenansatzes, also CHF 100.00 pro Stunde (KS Nr. 15 Ziff. 1.2). Angemessen erscheint ein Aufwand von zusätzlich 15 Stunden, ausmachend CHF 1'500.00 (5 Stunden Aktenstudium; 2.5 Stunden Rechtsabklärungen; 4 Stunden Vorbereitungen für die Berufungsverhandlung; 2 Stunden effektive Verhandlungsdauer; 0.5 Stunden Nachbesprechung mit dem Klienten;