So wird beispielweise Korrespondenz mit dem Gericht praxisgemäss als Kanzleiauslagen behandelt und bereits mit dem ordentlichen Honoraransatz abgegolten. Aus diesen Gründen ist der gebotene Aufwand durch die Kammer zu bestimmen. Ausgegangen wird von einem Aufwand zur Dossiereröffnung und zur Einarbeitung des aus erster Instanz bekannten Verfahrens von 1.17 Stunden zu einem Ansatz von CHF 200.00 pro Stunde, ausmachend CHF 234.00. Wie aus der Honorarnote hervorgeht, wurde das Dossier ab dem 2. Februar 2022 zur Vorbereitung der obe-