28. Vorbemerkungen Der Privatkläger liess eine Genugtuungssumme gestützt auf Art. 49 Abs. 1 Obligationenrecht (OR; SR 220) beantragen. Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen und der Anspruchsvoraussetzungen wird auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (pag. 918).