Aufgrund des geltenden Verschlechterungsverbots dürfen die vorinstanzlich festgesetzten 255 Tagessätze indessen nicht überschritten werden. 27.5 Tagessatzhöhe Der Angeschuldigte bezieht Rentenleistungen von CHF 2'800.00 pro Monat und hat beträchtliche Schulden (pag. 1401 f.). Aus diesem Grund rechtfertigt es sich, die Tagessatzhöhe auf CHF 30.00 festzusetzen.