Der Angeschuldigte hat zwei erwachsene Söhne. Sein Gesundheitszustand ist, soweit aktuell bekannt, unbedenklich. 27.4.5 Fazit zu den Täterkomponenten Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten trotz Vorstrafenlosigkeit leicht negativ aus. Insbesondere fällt das Nachtatverhalten des Angeschuldigten und die Entwicklung seit seiner Haftentlassung negativ ins Gewicht und führen zu einer Erhöhung der Strafe um 30 Tagessätze. Damit würde sich eine Geldstrafe von 290 Tagessätzen ergeben. Aufgrund des geltenden Verschlechterungsverbots dürfen die vorinstanzlich festgesetzten 255 Tagessätze indessen nicht überschritten werden.