Der Angeschuldigte wurde von der oberinstanzlichen Hauptverhandlung dispensiert und konnte nicht weiter zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt werden (pag. 1411). Gemäss einem eingereichten Arztzeugnis und dazugehöriger Medikamentenliste leidet er unter starken Rückenbeschwerden (pag. 1429 f.). 27.4.3 Nachtatverhalten Der Angeschuldigte betrachtet sich selbst als Opfer und zeigt weder Einsicht noch Reue (pag. 1404). Gemäss Gutachten bzw. Therapieberichten kann und will er sich nicht in die Situation der Gegenpartei hineinversetzen (pag. 438).