27.4.2 Persönliche Verhältnisse Der Angeschuldigte war ab 30. Dezember 2011 mit R.________ verheiratet und meldete sich dann am 29. April 2012 nach Thailand ab. Er hatte damals Betreibungen im Betrag von über CHF 30'000.00, wobei die Zahlungsbefehle offenbar nicht zugestellt werden konnten (pag. 1215). Im Mai 2012 bezog er nach wie vor Arbeitslosengeld in der Höhe von CHF 5'000.00. Noch während er in Thailand war, verstarb seine Ehefrau am 2. März 2014. In die Schweiz zurück kam der Angeschuldigte bereits im Juni 2018.