Wegen des Vorfalls vom 19. Mai 2009 wurde der Angeschuldigte zuerst vom Polizeidienst freigestellt, 2010 erfolgte dann die Kündigung. Er hat seit längerer Zeit ein Alkoholproblem und rutschte wegen gewagten Börsengeschäften in die Schulden (pag. 264, Z. 228 ff.). Das bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eingeleitete Strafverfahren wegen mehrfacher Drohung, Diebstahls, Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, etc., begangen ab Sommer 2011 (BM 11 37030) wurde mit Beschluss vom 22. Juni 2020 eingestellt. Der Angeschuldigte ist also nicht vorbestraft (pag. 1406). 27.4.2 Persönliche Verhältnisse