34 Angemessen erscheint eine Strafe von 30 Tagessätzen. Da die einfache Körperverletzung in keinem direkten Zusammenhang mit dem darauffolgenden Revolvereinsatz stand, erfolgt die Asperation im Umfang von 20 Tagessätzen. Im Sinne eines Zwischenresultats ergeben sich 245 Tagessätze Geldstrafe. 27.3.3 Widerhandlung gegen das Waffengesetz Die Richtlinien zur Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien;