Der sich zuspitzende Nachbarschaftsstreit hatte in der Schlägerei ihren Höhepunkt erreicht. Er holte den Revolver, um sich für die dabei erlittene Schmach, die indessen keine schwerwiegende Verletzung nach sich zog, zu revanchieren und wollte ein für alle Mal zeigen, wer hier das Sagen hat. Dass er den Privatkläger aus diesem Grund in unmittelbare Lebensgefahr versetzte, ist verwerflich. Aus diesen Gründen ist die objektive Tatschwere als gerade noch leicht einzustufen. Es ist von einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen auszugehen.