22. Einfache Körperverletzung 22.1 Theoretisches Betreffend die theoretischen Ausführungen wird auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (pag. 909 f.). 22.2 Subsumtion Der nötige Strafantrag liegt vor (pag. 135). Die vom Privatkläger erlittenen Verletzungen sind dem Gutachten des IRM vom 13. Oktober 2009 zu entnehmen (wiedergegeben in E. 14 oben).