29 Angreifer verletzt oder gefährdet (Urteil des Bundesgerichts 6B_1211/2015 vom 10. November 2016 E. 1.3.2). Der Angegriffene kann sich nicht auf Notwehr berufen, wenn er die Notwehrsituation provoziert, mithin den Angriff absichtlich herbeigeführt hat, um den Angreifer gleichsam unter dem Deckmantel der Notwehr etwa zu töten oder zu verletzen. Bei dieser sogenannten Absichtsprovokation findet Art. 15 StGB keine Anwendung (vgl. BGE 104 IV 53 E. 2a S. 56 mit Hinweisen; BGE 102 IV 228 E. 2 S. 230).