Der Vorfall bildete den Höhepunkt eines sich über längere Zeit zuspitzenden Nachbarschaftsstreits. In dieser Situation war der stark alkoholisierte Angeschuldigte sichtlich in Rage und hatte sich mit dem Privatkläger geprügelt. Gemäss seiner damaligen Lebenspartnerin habe er nicht mehr gewusst, was er mache, und nur noch «munirot» gesehen (pag. 320, Z. 83 f.; pag. 185). Der Angeschuldigte selbst sprach davon, dass er an diesem Abend einen «Filmriss» gehabt und Alkohol eine enthemmende Wirkung auf ihn habe (pag. 246, Z. 102 f.; pag. 251, Z. 302).