Anlässlich eines Staatsbesuchs am 22. April 1985 löste sich aus seiner MP HK 5 beim Laden versehentlich ein Schuss, der glücklicherweise keinen Schaden anrichtete. Aufgrund der Umstände musste davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte mit ungesicherter Waffe eine Fehlmanipulation ausgeführt hatte. Er wurde wegen fahrlässiger Verletzung der Dienstpflichten mit einem Verweis disziplinarisch bestraft (pag. 1124 ff.). Zu einer versehentlichen Schussabgabe war es bereits am 18. März 1982 im Schreibzimmer der Bereitschaftspolizei gekommen, als der Angeschuldigte angeblich den Abzug der SIG-Pistole eines Kollegen testen wollte.