_ habe von der Position hinter ihrem Mann die Waffenhandhabung des Angeschuldigten beobachten können, andererseits jedoch davon ausgeht, F.________ habe von der Position hinter dem Angeschuldigten nicht einmal die Waffe sehen können. Zusammenfassend kann auch anhand der Aussagen der Zeugin K.________ nicht verlässlich bestimmt werden, ob der Finger des Angeschuldigten am Abzug war.