Dabei hielt er den Revolver in der rechten Hand und unterstützte diese noch mit der linken Hand» (pag. 296 f.). Nach der Fingerstellung wurde Q.________ von der Polizei nicht gefragt. An der untersuchungsrichterlichen Einvernahme vom 22. Mai 2009 sagte Q.________ aus: «Er hielt die Pistole in beiden Händen fest. […] AF, ob er gesehen habe, ob A.________ den Finger am Abzug gehabt hat: Nein, das hat er nicht gemacht. Er hat die Pistole nur gehalten. Er hatte die Zeigefinger gekrümmt um den Griff gehabt. Er wollte ihm nur Angst machen» (pag. 304, Z. 190 f.; pag. 305, Z. 219 f.).