Später an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus: «A.________ hielt die Waffe in einer Hand. Ein Mensch, welcher eine Waffe in der Hand hat, hält den Finger zu 90% am Abzug. […] Ich habe an jenem Tag zum ersten Mal eine Waffe gesehen. Der Finger befand sich zu 99% am Abzug. Wenn ich nachdenke, kann ich sagen, dass sich sein Finger auf dem Abzug befand. Ich kann mich erinnern, dass ich den Finger am Abzug gesehen habe. Der Unterschied zwischen ‚Finger lang’ und ‚Finger am Abzug’ ist mir nicht bekannt. Ich habe noch nie davon gehört. Es kann niemand bestätigen, wo A.________ seinen Finger hielt.