Ich weiss nicht einmal, wer die Polizei gerufen hatte. AF: Ich hatte schon vorher ‘Filmrisse’ aufgrund des Alkoholkonsums» (pag. 246, Z. 101 ff.). Gleichzeitig bedauerte er später, dass er sich «leider im Griff» gehabt habe und dass ein anderer sicherlich geschossen hätte (pag. 248, Z. 182 ff.). Der Angeschuldigte stützte seine Angaben zur Waffenhandhabung offensichtlich nicht auf seine Erinnerungen, sondern berief sich auffallend oft auf seine Ausbildung und Erfahrung im Umgang mit Waffen und dass er sich deshalb im Griff gehabt habe (z.B. pag. 268, Z. 354 ff.).