20 17.1 Aussagen Angeschuldigter Es fällt auf, dass der Angeschuldigte in der Tatnacht – im Gegensatz zum Privatkläger und Q.________ – nicht dazu befragt wurde, wie er die Waffe hielt und wie er damit zielte. Von der untersuchungsrichterlichen Befragung am darauffolgenden Tag an sagte er konstant aus, er habe den Finger nicht am Abzug gehalten: «Ich hielt die Waffe mit gestreckten Armen in beiden Händen. AF: Ich hatte den Finger nicht am Abzug. AF: Ja, an das kann ich mich noch erinnern. Ich mache es immer so.