16.3.3 K.________ und H.________ Betreffend die Aussagen von K.________ und H.________ wird ebenfalls auf die Erwägungen der Kammer im Urteil i.S. C.________ verwiesen (SK 11 85, pag. 85 ff.). Wegen der limitierten Relevanz ihrer Aussagen für die vorliegenden Beweisthemen wird auf eine Wiedergabe verzichtet. 16.4 Zwischenfazit Zusammenfassend schliesst sich die Kammer in Bezug auf das allgemeine Tatgeschehen dem vorinstanzlichen Beweisergebnis an.